A.  Detektiv-Honorar-Index

1.     Stundensatz

Die sogenannte Normalstunde (60 Min.) liegt überwiegend zwischen 08.00 Uhr und 18:00 Uhr an Werktagen von Montag bis Freitag.

Das Stundenhonorar pro Detektiv bemisst sich nach Aufgabe, Einsatzverwendung und Ort sowie der jeweiligen Qualifikation bis 120,– Euro (DE).

Weitere wesentliche Faktoren für die Kalkulation sind u.a.:

·       Detektivisches Know-how

·       vergleichsweise erhöhte persönliche Risiken

·       Einsatzfolgen (nach Abrechnung)

·       Spezifische Anforderungen/Einarbeitung

·       Permanente Weiterbildung

Hinweis: Teilweise wird für Einsätze von kurzer Dauer ein Mindestsatz berechnet.

2.     Zuschläge

Üblich und verbreitet ist die Berechnung von Nacht- und Wochenendzuschlägen (Sa und So ganztägig) von 50%. An Feiertagen von 150%.

3.     Grundgebühr

Ein Grundhonorar ist üblich, z.B. für die Infrastruktur. Es werden Pauschalen berechnet, in der Mehrzahl ist die Höhe prozentual abhängig vom Gesamtvolumen der Beauftragung.

Üblich liegt es bei 30% der Rechnungsnettosumme.

Hinweis: Je nach Art und Umfang der Maßnahmen oft mit Mindestbetrag. Hiermit werden die, die eigentliche Dienstleistung begleitenden, Aktivitäten abgedeckt, z.B.:

  • Beratung
  • Arbeitsvorbereitungen
  • vorhergehende Ortserkundungen
  • Bereitschaftsdienste (nach Büro)
  • Analysen
  • Berichterstattung/Expertisen
  • Aktenstudium
  • Einsatzbesprechungen
  • Regie während der Einsätze
  • Ergebnisauswertungen
  • Besprechungen
  • Erstellung von Dokumentationen

B.  Sachkostenindex

1.     Einsatzfahrzeuge

Unterschieden wird überwiegend zwischen Einsatz-PKW und Sondereinsatzfahrzeugen.

Die Kosten für gefahrene Kilometer von Einsatz-PKW werden mit bis 1,50 Euro (DE) berechnet.

Die Berechnung der gefahrenen Sondereinsatz-KFZ Kilometer kann je nach Verwendungsbedarf und Ausrüstung entsprechend höher liegen.

Von der Mehrzahl der befragten Büros werden KFZ-Bereitstellungspreise gemäß Mann-Stunden zusätzlich berechnet, die Höhe ist von der Art des eingesetzten Einsatzfahrzeuges abhängig.

Für Pkw’s pro Stunde bis 20,00 Euro (DE).

Sondereinsatzfahrzeuge werden entweder je nach Verwendung pro Stunde mit bis zu 35,00 Euro (DE) oder mit Tagespauschalen berechnet, da oft nur durch gefahrene Km alleine die laufenden Kosten nicht gedeckt werden.

Hinweis: Auch bei KFZ-Kosten können Mindeststunden und/oder Mindestkilometer etwa pro Einsatzstunde im Vertrag stehen.

2.     Spesen und Auslagen

Einsatzbedingte Spesen werden mehrheitlich nur nach tatsächlichem Aufwand 1:1 berechnet.

Hinweis: Bei einigen Büros fallen Spesen pauschal je nach Einsatzdauer und ohne Anbindung an steuerliche Spesensätze an.

Einsatz-/auftragsbezogene Auslagen werden überwiegend 1:1 nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, Belege sind situationsbedingt nur selten, z.B. aus Diskretionsgründen, zu erhalten.

3.     Detektivspezifisches technisches Gerät

Von der Mehrheit wird über die übliche Ausrüstung hinaus zwischen Foto, Video und Ortungssystemen (bei Diebstahl) unterschieden und entsprechende Einsatzpauschalen pro Tag berechnet. Je nach der Art der Verwendung mit bis 300,00 Euro (DE).